Eigenzeit - Privatpraxis für Pychotherapie (HP)
+49 (0) 6126 22 56 193
Leistungen und Honorar
Bitte beachten Sie, dass ich als Privatpraxis mit Selbstzahlern und teils mit privaten Krankenkassen abrechnen kann!
Gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler herzlich willkommen!

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Termine werden individuell vereinbart. In all Ihren persönlichen Daten und Inhalten der gemeinsamen Arbeit unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Honorar
Das Honorar ist in bar nach jeder Sitzung zu entrichten. Eine Gesamtaufstellung (Termine/Diagnose/bezahltes Honorar) erhalten Sie am Ende des Jahres bzw. am Ende der Therapie oder pro Quartal für Ihre private Krankenkasse.
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Erstgespräch - vor Ort oder online - (50 min) 80,- Euro
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Therapeutisches Einzelgespräch - vor Ort oder online - (50 min) 120,- Euro
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Paargespräch (90 min) 170,- Euro
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Gutachten/ Antragstellung ab 250,- Euro (Berechnung nach Aufwand)
Telefonische Beratungstermine und Videosprechstunden werden nach dem gleichen Honorarsatz berechnet.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 24 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine mit dem vollen Honorar berechnet werden, da jeder Termin exklusiv vergeben wird und ich diesen Termin nicht mehr anderweitig besetzen kann.
Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist je nach Vertrag möglich. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Höhe der Erstattung.
Zu Ihrer Information: Im Gegensatz zu selbst finanzierter Beratung kann eine kassenärztlich registrierte Psychotherapie gravierende Nachteile beim Neuabschluss bestimmter Versicherungen haben (z.B. Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung). Hier sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen.
Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass psychotherapeutische Behandlungskosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Bei z.B. Erkrankungen im Symptombereich Burn-out/Depression und präventiven Maßnahmen zur Streßreduktion können Behandlungen als Werbungskosten teils bis zu 30% steuermindernd geltend gemacht werden.
Ermässigung
Sprechen Sie mich bitte offen an bei finanziellen Engpässen oder besonderen Situationen - wir schauen gemeinsam nach einer Lösung!